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Zügelführung
Nina Haber
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- Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten und deren Verarbeitung,
- Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten,
- Löschung Ihrer bei uns gespeicherten Daten,
- Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern wir Ihre Daten aufgrund gesetzlicher Pflichten noch nicht löschen dürfen,
- Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten bei uns und
- Datenübertragbarkeit, sofern Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder einen Vertrag mit uns abgeschlossen haben.
Sie können sich jederzeit mit einer Beschwerde an die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Ihre zuständige Aufsichtsbehörde richtet sich nach dem Bundesland Ihres Wohnsitzes, Ihrer Arbeit oder der mutmaßlichen Verletzung. Eine Liste der Aufsichtsbehörden (für den nichtöffentlichen Bereich) mit Anschrift finden Sie unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
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Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur zu den in dieser Datenschutzerklärung genannten Zwecken. Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den genannten Zwecken findet nicht statt. Wir geben Ihre persönlichen Daten nur an Dritte weiter, wenn:
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- die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist,
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Wir halten uns an die Grundsätze der Datenvermeidung und Datensparsamkeit. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten daher nur so lange, wie dies zur Erreichung der hier genannten Zwecke erforderlich ist oder wie es die vom Gesetzgeber vorgesehenen vielfältigen Speicherfristen vorsehen. Nach Fortfall des jeweiligen Zweckes bzw. Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.
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Die Zwecke der Datenverarbeitung liegen in der Auswertung der Nutzung der Website und in der Zusammenstellung von Reports über Aktivitäten auf der Website. Auf Grundlage der Nutzung der Website und des Internets sollen dann weitere verbundene Dienstleistungen erbracht werden. Die Verarbeitung beruht auf dem berechtigten Interesse des Webseitenbetreibers.
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Ausführliche Anleitungen zur Verwaltung der eigenen Daten im Zusammenhang mit Google-Produkten finden Sie hier.
Änderung unserer Datenschutzbestimmungen
Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen unserer Leistungen in der Datenschutzerklärung umzusetzen, z.B. bei der Einführung neuer Services. Für Ihren erneuten Besuch gilt dann die neue Datenschutzerklärung.
Fragen an den Datenschutzbeauftragten
Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail oder wenden Sie sich direkt an die für den Datenschutz verantwortliche Person in unserer Organisation: Nina Haber
Die Datenschutzerklärung wurde mit dem Datenschutzerklärungs-Generator der activeMind AG erstellt.
AGB
I. Allgemeines
ZÜGELFÜHRUNG ist Anbieter von pferdegestützten Personalentwicklungsmaßnahmen, die in entsprechenden Seminaren bzw. Trainings theoretisch und praktisch mit Pferden durchgeführt werden. Die nachfolgenden AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer bzw. Firmenkunde als Auftraggeber von Seminarveranstaltungen und ZÜGELFÜHRUNG als Veranstalter.
Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der vorherigen schriftlichen Bestätigung von ZÜGELFÜHRUNG und gelten nur für den jeweiligen einzelnen Geschäftsfall. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
Durch die Anmeldung zu einer unserer offenen Veranstaltungen bzw. durch Beauftragung einer Leistung erkennt der Teilnehmer bzw. Firmenkunde als Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich an.
Alle Aufträge bedürfen der Bestätigung per E-Mail oder in schriftlicher Form.
ZÜGELFÜHRUNG behält sich vor, Seminare aus wichtigem Grund, z.B. bei Erkrankung eines Trainers, abzusagen. Bei offenen Seminaren behält sich ZÜGELFÜHRUNG die Absage eines Seminars darüber hinaus auch bei einer zu geringen Teilnehmerzahl vor.
II. Offene Veranstaltungen
1. Offene Veranstaltungen sind Seminare, und Trainings, Coachings, Events oder Vorträge die ZÜGELFÜHRUNG öffentlich bewirbt. Inhalt, Ablauf und Seminarort gehen aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung hervor. Die Veranstaltungsbeschreibung ist freibleibend und stellt kein rechtsverbindliches Vertragsangebot dar. Die nachfolgenden Regelungen gelten nur bei Anmeldung von Privatpersonen als Verbraucher bei offenen Veranstaltungen. Für die Anmeldung von Mitarbeitern durch Unternehmen gelten die Regelungen unter III. Firmeninterne Veranstaltungen entsprechend.
2. Mit der Übersendung einer Anmeldung unterbreitet der Teilnehmer das Angebot zum Vertragsschluss. Anmeldungen können per E-Mail, per Post oder per Fax erfolgen und werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. ZÜGELFÜHRUNG bestätigt die Annahme des Angebots mit der Auftragsbestätigung bzw. Rechnungsstellung.
3. Die Teilnahmegebühr ist vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin fällig, bei späterer Anmeldung sofort bei Rechnungsstellung. Bei verspäteter Zahlung kann der vom Teilnehmer reservierte Seminar Platz anderweitig vergeben werden.
4. Die in Rechnung gestellten Teilnahmegebühren beziehen sich ausschließlich auf die Veranstaltung, die beschriebene Verpflegung während der Seminardauer und eventuelle Seminarunterlagen. Hotel-und Reisekosten sind nicht darin enthalten, sofern dies in der Seminarausschreibung nicht ausdrücklich anders geregelt ist. Für die Unterkunft während einer Veranstaltung hat der Teilnehmer Sorge zu tragen. Auf ausdrücklichen Wunsch kann ZÜGELFÜHRUNG im Namen der Teilnehmer Unterkünfte reservieren. Im Falle einer Stornierung sind die Kosten hierfür vom Teilnehmer zu tragen.
5. Stornierung
Bei Rücktritt des Kunden vor Veranstaltungsbeginn (Stornierung) hat der ZÜGELFÜHRUNG bis zum Versand der Stornorechnung ein Wahlrecht zwischen der konkret berechneten angemessenen Entschädigung und der Abrechnung nach den nachfolgend hierfür aufgeführten Pauschalen. Die einmal getroffene Wahl kann ZÜGELFÜHRUNG nur mit Einverständnis des Kunden ändern. Zur pauschalierten Entschädigung gilt Folgendes:
bis inkl. 31. Tag vor Veranstaltungsbeginn 25%
ab 30. bis inkl. 25. Tag vor Veranstaltungsbeginn 40%
ab 24. bis inkl. 18. Tag vor Veranstaltungsbeginn 50%
ab 17. bis inkl. 11. Tag vor Veranstaltungsbeginn 60%
ab 10. bis inkl. 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn 80%
ab 6. Tag vor Veranstaltungsbeginn und bei Nichtantritt 90%
Die Pauschale berechnet sich nach dem Endpreis der Veranstaltung des betroffenen Kunden und dem Zugang der Rücktrittserklärung. Dem Kunden bleibt freigestellt, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die geforderte Pauschale entstanden ist.
Nimmt ein Teilnehmer die Leistungen oder Teile davon nicht in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Anspruch auf Rückvergütung.
6. Rücktritt
Ist die ordentliche Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Erkrankung eines Trainers oder der Pferde oder aus anderen triftigen Gründen nicht möglich, behält sich ZÜGELFÜHRUNG vor, den Veranstaltungstermin abzusagen. Gleiches gilt bei Nichtzustandekommen der Mindestteilnehmerzahl. Die Mindestteilnehmerzahl wird in der Veranstaltungsbeschreibung ausgewiesen.
Muss eine offene Veranstaltung vom Veranstalter storniert werden, so erhält der Teilnehmer mehrere Ersatztermine zur Auswahl. Alternativ erstattet auf Wunsch des Teilnehmers ZÜGELFÜHRUNG die bereits gezahlte Teilnahmegebühr in vollem Umfang zurück.
Weitergehende Ansprüche wegen eines abgesagten Termins sind ausgeschlossen, insbesondere jede Art von Schadensersatz und/ oder die Inanspruchnahme für etwaige Drittschäden.
III. Firmeninterne Veranstaltungen
Zu den firmeninternen Veranstaltungen zählen Seminare, Trainings, Coachings, Events oder Vorträge, die speziell auf die jeweiligen Belange eines Unternehmens abgestellt sind. Die nachfolgenden Regelungen gelten neben den firmeninternen Veranstaltungen auch für die Anmeldung von Mitarbeitern durch Unternehmen.
1. Auftragserteilung
Unsere Angebote sind freibleibend. Wünscht der Kunde eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Angebotes. An dieses Angebot ist ZÜGELFÜHRUNG vier Wochen gebunden, soweit nicht eine kürzere Bindungsfrist vereinbart wird. Gegenüber dem Kunden gilt, dass der von ihm unterzeichnete Auftrag ein bindendes Angebot ist. ZÜGELFÜHRUNG ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von einer Woche durch Überreichung oder Zusendung einer Auftragsbestätigung oder Durchführung der Veranstaltung anzunehmen.
2. Zahlungsbedingungen
Das vereinbarte Honorar wird zu 50 % bei Auftragserteilung und zu 50 % vier Wochen vor dem Seminartermin in Rechnung gestellt. Die Rechnungen sind jeweils sofort ohne Abzug fällig. Im Falle, dass der Auftraggeber bzw. ein oder mehrere Teilnehmer die Leistungen gar nicht oder nur teilweise in Anspruch nehmen, besteht für den nicht wahrgenommenen Anteil kein Anspruch auf Rückvergütung.
Die in Rechnung gestellten Teilnahmegebühren oder Honorare beziehen sich ausschließlich auf die Veranstaltung, die beschriebene Verpflegung während der Seminardauer und eventuelle Seminarunterlagen. Hotel- und Reisekosten von Teilnehmern und Trainern sind nicht enthalten, sofern dies in der Seminarausschreibung nicht ausdrücklich anders geregelt ist.
Für die Unterkunft während einer Veranstaltung haben der Auftraggeber bzw. die Teilnehmer Sorge zu tragen. Auf ausdrücklichen Wunsch reserviert ZÜGELFÜHRUNG im Namen des Auftraggebers bzw. der Teilnehmer Unterkünfte. Im Falle einer Stornierung sind die Kosten hierfür vom Auftraggeber bzw. vom Teilnehmer zu tragen.
3. Stornierung
Wird eine firmeninterne Veranstaltung vom Auftraggeber bis zu sechs Wochen vor dem Veranstaltungstermin storniert, so werden 25 % der Auftragssumme in Rechnung gestellt, bei Stornierung bis drei Wochen vor dem Veranstaltungstermin 50 % der Auftragssumme. Bei späterer Stornierung wird der vereinbarte Gesamtbetrag in Rechnung gestellt.
Eventuell bereits angefallene Fremdkosten werden im Falle der Stornierung durch den Auftraggeber gesondert abgerechnet und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Bei der Verschiebung eines vereinbarten Seminartermins durch den Auftraggeber behält sich ZÜGELFÜHRUNG vor, einen angemessenen Schadensersatz in Rechnung zu stellen.
4. Rücktritt
Ist die ordentliche Durchführung einer Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Erkrankung eines Trainers oder der Pferde oder anderen triftigen Gründen nicht möglich, behält sich ZÜGELFÜHRUNG vor, den Veranstaltungstermin abzusagen. In diesem Fall werden mindestens zwei Ersatztermine innerhalb der nächsten sechs Monate angeboten oder die Rückerstattung bereits gezahlter Teilnahmegebühren oder Honorare gewährleistet.
Weitergehende Ansprüche wegen eines von ZÜGELFÜHRUNG abgesagten Termins sind ausgeschlossen, insbesondere jede Art von Schadensersatz und/ oder die Inanspruchnahme für etwaige Drittschäden.
IV. Haftung
Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr, die Teilnehmer haften für von ihnen verursachte Schäden.
Die Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist nach Maßgabe dieser Ziffer beschränkt.
ZÜGELFÜHRUNG haftet unbeschränkt für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen beruhen.
Im Übrigen haftet ZÜGELFÜHRUNG unbeschränkt für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet ZÜGELFÜHRUNG nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung summenmäßig beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Dieser ist üblicherweise kongruent zur Haftungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung.
In Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet ZÜGELFÜHRUNG nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare und Folgeschäden. Soweit unsere Haftung nach dieser Regelung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
V. Urheberrechte
Die Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der Veranstaltungsunterlagen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von ZÜGELFÜHRUNG gestattet.
VI. Schlussbestimmungen: Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
1. Sämtliche Vereinbarungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag, Änderungen, Ergänzungen und zusätzliche Abreden, einschließlich der Aufhebung und Änderung dieser Klausel, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus Geschäftsverbindungen mit Kaufleuten ist ZÜGELFÜHRUNG.
3. Der gleiche Gerichtsstand gilt bei Kunden, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss aus dem Inland verlegt oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
4. Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.
5. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder sich in ihnen eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht.
ZÜGELFÜHRUNG, 12.06.2015
ZÜGELFÜHRUNG ist Anbieter von pferdegestützten Personalentwicklungsmaßnahmen, die in entsprechenden Seminaren bzw. Trainings theoretisch und praktisch mit Pferden durchgeführt werden. Die nachfolgenden AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer bzw. Firmenkunde als Auftraggeber von Seminarveranstaltungen und ZÜGELFÜHRUNG als Veranstalter.
Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der vorherigen schriftlichen Bestätigung von ZÜGELFÜHRUNG und gelten nur für den jeweiligen einzelnen Geschäftsfall. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
Durch die Anmeldung zu einer unserer offenen Veranstaltungen bzw. durch Beauftragung einer Leistung erkennt der Teilnehmer bzw. Firmenkunde als Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich an.
Alle Aufträge bedürfen der Bestätigung per E-Mail oder in schriftlicher Form.
ZÜGELFÜHRUNG behält sich vor, Seminare aus wichtigem Grund, z.B. bei Erkrankung eines Trainers, abzusagen. Bei offenen Seminaren behält sich ZÜGELFÜHRUNG die Absage eines Seminars darüber hinaus auch bei einer zu geringen Teilnehmerzahl vor.
II. Offene Veranstaltungen
1. Offene Veranstaltungen sind Seminare, und Trainings, Coachings, Events oder Vorträge die ZÜGELFÜHRUNG öffentlich bewirbt. Inhalt, Ablauf und Seminarort gehen aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung hervor. Die Veranstaltungsbeschreibung ist freibleibend und stellt kein rechtsverbindliches Vertragsangebot dar. Die nachfolgenden Regelungen gelten nur bei Anmeldung von Privatpersonen als Verbraucher bei offenen Veranstaltungen. Für die Anmeldung von Mitarbeitern durch Unternehmen gelten die Regelungen unter III. Firmeninterne Veranstaltungen entsprechend.
2. Mit der Übersendung einer Anmeldung unterbreitet der Teilnehmer das Angebot zum Vertragsschluss. Anmeldungen können per E-Mail, per Post oder per Fax erfolgen und werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. ZÜGELFÜHRUNG bestätigt die Annahme des Angebots mit der Auftragsbestätigung bzw. Rechnungsstellung.
3. Die Teilnahmegebühr ist vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin fällig, bei späterer Anmeldung sofort bei Rechnungsstellung. Bei verspäteter Zahlung kann der vom Teilnehmer reservierte Seminar Platz anderweitig vergeben werden.
4. Die in Rechnung gestellten Teilnahmegebühren beziehen sich ausschließlich auf die Veranstaltung, die beschriebene Verpflegung während der Seminardauer und eventuelle Seminarunterlagen. Hotel-und Reisekosten sind nicht darin enthalten, sofern dies in der Seminarausschreibung nicht ausdrücklich anders geregelt ist. Für die Unterkunft während einer Veranstaltung hat der Teilnehmer Sorge zu tragen. Auf ausdrücklichen Wunsch kann ZÜGELFÜHRUNG im Namen der Teilnehmer Unterkünfte reservieren. Im Falle einer Stornierung sind die Kosten hierfür vom Teilnehmer zu tragen.
5. Stornierung
Bei Rücktritt des Kunden vor Veranstaltungsbeginn (Stornierung) hat der ZÜGELFÜHRUNG bis zum Versand der Stornorechnung ein Wahlrecht zwischen der konkret berechneten angemessenen Entschädigung und der Abrechnung nach den nachfolgend hierfür aufgeführten Pauschalen. Die einmal getroffene Wahl kann ZÜGELFÜHRUNG nur mit Einverständnis des Kunden ändern. Zur pauschalierten Entschädigung gilt Folgendes:
bis inkl. 31. Tag vor Veranstaltungsbeginn 25%
ab 30. bis inkl. 25. Tag vor Veranstaltungsbeginn 40%
ab 24. bis inkl. 18. Tag vor Veranstaltungsbeginn 50%
ab 17. bis inkl. 11. Tag vor Veranstaltungsbeginn 60%
ab 10. bis inkl. 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn 80%
ab 6. Tag vor Veranstaltungsbeginn und bei Nichtantritt 90%
Die Pauschale berechnet sich nach dem Endpreis der Veranstaltung des betroffenen Kunden und dem Zugang der Rücktrittserklärung. Dem Kunden bleibt freigestellt, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die geforderte Pauschale entstanden ist.
Nimmt ein Teilnehmer die Leistungen oder Teile davon nicht in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Anspruch auf Rückvergütung.
6. Rücktritt
Ist die ordentliche Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Erkrankung eines Trainers oder der Pferde oder aus anderen triftigen Gründen nicht möglich, behält sich ZÜGELFÜHRUNG vor, den Veranstaltungstermin abzusagen. Gleiches gilt bei Nichtzustandekommen der Mindestteilnehmerzahl. Die Mindestteilnehmerzahl wird in der Veranstaltungsbeschreibung ausgewiesen.
Muss eine offene Veranstaltung vom Veranstalter storniert werden, so erhält der Teilnehmer mehrere Ersatztermine zur Auswahl. Alternativ erstattet auf Wunsch des Teilnehmers ZÜGELFÜHRUNG die bereits gezahlte Teilnahmegebühr in vollem Umfang zurück.
Weitergehende Ansprüche wegen eines abgesagten Termins sind ausgeschlossen, insbesondere jede Art von Schadensersatz und/ oder die Inanspruchnahme für etwaige Drittschäden.
III. Firmeninterne Veranstaltungen
Zu den firmeninternen Veranstaltungen zählen Seminare, Trainings, Coachings, Events oder Vorträge, die speziell auf die jeweiligen Belange eines Unternehmens abgestellt sind. Die nachfolgenden Regelungen gelten neben den firmeninternen Veranstaltungen auch für die Anmeldung von Mitarbeitern durch Unternehmen.
1. Auftragserteilung
Unsere Angebote sind freibleibend. Wünscht der Kunde eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Angebotes. An dieses Angebot ist ZÜGELFÜHRUNG vier Wochen gebunden, soweit nicht eine kürzere Bindungsfrist vereinbart wird. Gegenüber dem Kunden gilt, dass der von ihm unterzeichnete Auftrag ein bindendes Angebot ist. ZÜGELFÜHRUNG ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von einer Woche durch Überreichung oder Zusendung einer Auftragsbestätigung oder Durchführung der Veranstaltung anzunehmen.
2. Zahlungsbedingungen
Das vereinbarte Honorar wird zu 50 % bei Auftragserteilung und zu 50 % vier Wochen vor dem Seminartermin in Rechnung gestellt. Die Rechnungen sind jeweils sofort ohne Abzug fällig. Im Falle, dass der Auftraggeber bzw. ein oder mehrere Teilnehmer die Leistungen gar nicht oder nur teilweise in Anspruch nehmen, besteht für den nicht wahrgenommenen Anteil kein Anspruch auf Rückvergütung.
Die in Rechnung gestellten Teilnahmegebühren oder Honorare beziehen sich ausschließlich auf die Veranstaltung, die beschriebene Verpflegung während der Seminardauer und eventuelle Seminarunterlagen. Hotel- und Reisekosten von Teilnehmern und Trainern sind nicht enthalten, sofern dies in der Seminarausschreibung nicht ausdrücklich anders geregelt ist.
Für die Unterkunft während einer Veranstaltung haben der Auftraggeber bzw. die Teilnehmer Sorge zu tragen. Auf ausdrücklichen Wunsch reserviert ZÜGELFÜHRUNG im Namen des Auftraggebers bzw. der Teilnehmer Unterkünfte. Im Falle einer Stornierung sind die Kosten hierfür vom Auftraggeber bzw. vom Teilnehmer zu tragen.
3. Stornierung
Wird eine firmeninterne Veranstaltung vom Auftraggeber bis zu sechs Wochen vor dem Veranstaltungstermin storniert, so werden 25 % der Auftragssumme in Rechnung gestellt, bei Stornierung bis drei Wochen vor dem Veranstaltungstermin 50 % der Auftragssumme. Bei späterer Stornierung wird der vereinbarte Gesamtbetrag in Rechnung gestellt.
Eventuell bereits angefallene Fremdkosten werden im Falle der Stornierung durch den Auftraggeber gesondert abgerechnet und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Bei der Verschiebung eines vereinbarten Seminartermins durch den Auftraggeber behält sich ZÜGELFÜHRUNG vor, einen angemessenen Schadensersatz in Rechnung zu stellen.
4. Rücktritt
Ist die ordentliche Durchführung einer Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Erkrankung eines Trainers oder der Pferde oder anderen triftigen Gründen nicht möglich, behält sich ZÜGELFÜHRUNG vor, den Veranstaltungstermin abzusagen. In diesem Fall werden mindestens zwei Ersatztermine innerhalb der nächsten sechs Monate angeboten oder die Rückerstattung bereits gezahlter Teilnahmegebühren oder Honorare gewährleistet.
Weitergehende Ansprüche wegen eines von ZÜGELFÜHRUNG abgesagten Termins sind ausgeschlossen, insbesondere jede Art von Schadensersatz und/ oder die Inanspruchnahme für etwaige Drittschäden.
IV. Haftung
Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr, die Teilnehmer haften für von ihnen verursachte Schäden.
Die Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist nach Maßgabe dieser Ziffer beschränkt.
ZÜGELFÜHRUNG haftet unbeschränkt für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen beruhen.
Im Übrigen haftet ZÜGELFÜHRUNG unbeschränkt für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet ZÜGELFÜHRUNG nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung summenmäßig beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Dieser ist üblicherweise kongruent zur Haftungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung.
In Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet ZÜGELFÜHRUNG nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare und Folgeschäden. Soweit unsere Haftung nach dieser Regelung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
V. Urheberrechte
Die Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der Veranstaltungsunterlagen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von ZÜGELFÜHRUNG gestattet.
VI. Schlussbestimmungen: Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
1. Sämtliche Vereinbarungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag, Änderungen, Ergänzungen und zusätzliche Abreden, einschließlich der Aufhebung und Änderung dieser Klausel, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus Geschäftsverbindungen mit Kaufleuten ist ZÜGELFÜHRUNG.
3. Der gleiche Gerichtsstand gilt bei Kunden, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss aus dem Inland verlegt oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
4. Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.
5. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder sich in ihnen eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht.
ZÜGELFÜHRUNG, 12.06.2015